Förderung

Brandenburger Innovationsfachkräfte
Stefan Medack
Beschäftigung eines Werkstudierenden im Rahmen
eines betrieblichen Innovationsprojektes Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Das Projekt / Die Weiterbildung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Maßnahmebeschreibung Werkstudent

Durch die Einstellung eines Werkstudenten im Bereich Physiotherapie verfolgen wir das Ziel, die Trainingsabläufe durch eine gezielte und auf dem Krankheitsbild unserer Mitglieder abgestimmtes Training zu verbessern.

Die Daraus resultierenden Anforderungen, also die Erneuerung und Entwicklung einer neuen Anamnese der Mitglieder (Haltungsanalyse, Ausdauertest & Körperanalyse), spielt dabei eine wichtige Rolle.

Des Weiteren verfolgen wir das Ziel, unsere Auswertung dahingehend zu verbessern, dass durch einen gezielten Fragekatalog jeder unserer Mitarbeiter in der Lage wäre, dem Mitglied einen entsprechenden Trainingsplan zu gestalten.

Die Gestaltung des Trainingsplanes, welcher durch die spezielle Auswertung resultiert, soll durch ein im SAKURA Physiotherapie entwickeltes und geltendes Trainingsbegleitheft genau dokumentiert und angewendet werden. So entstehen qualitätssteigernde Prämissen, die eine Verbesserung der Trainingsqualität garantieren.

Nicht nur die Entwicklung von Trainingsplänen, sondern auch die Entwicklung der daraus folgenden Feedback – Gespräche zwischen Trainer und Mitglied werden gestärkt und man kann durch die einheitliche Verwirklichung der neu angestrebten Standards folgend eine Verbesserung der Krankheitssymptome sowie des Wohlbefindens der Mitglieder feststellen.

Hinsichtlich der Maßnahme Klimaschutz und Umweltschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel, werden im unseren Unternehmen sämtliche Kriterien erfüllt. In unserem Unternehmen, entstehen durch den Verkauf von Zusatzprodukten keine umweltbelastenden Stoffe.

Die Tätigkeit des Werkstudenten, können von Frauen und Männer gleichermaßen ausgeübt werden. Es kommt zu keinen Einschränkungen bei Personen die familiär gebunden sind.

Personen mit Behinderungen können ebenso diese Tätigkeiten durchführen und haben keinerlei Einschränkung.

Bei der Auswahl des Werkstudierenden, gab es einen männlichen Bewerber. Leider haben sich keine Frauen für diesen Bereich gemeldet.


 

 

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